AGB - Vermietung Allgemeine Geschäftsbedingungen des SUP-Verleih-MV Hagen Gohlke Schulstraße 2 a 17139 Malchin Telefon:0152 28893599 E-Mail: info@sup-verleih-mv.de -nachfolgend Vermieter- für die Vermietung von SUP und Zubehör sowie Nebenleistungen. § 1 Mietobjekte/Leistungsumfang Der Vermieter vermietet regelmäßig Stand-Up-Paddeling Boards (SUP), Trockensäcke, Neoprenanzüge und weiteres Zubehör an seine Kunden (Mieter). Daneben stellt der Vermieter einen Bringservice für die Mietobjekte zur Verfügung und erbringt die Endreinigung der SUP sowie weitere Nebenleistungen. § 2 vorzulegende Dokumente (1) Der Mieter muss bei Übergabe des Mietobjekts einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Vermieter ist berechtigt, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere der Geltendmachung von Ansprüchen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses zu verlangen und die Kopie bis zur vollständigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verwahren. (2) Die Ausgabe des Mietmaterials an Dritte kann auch durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Mieters erfolgen. In diesem Fall ist jedenfalls Name, Anschrift und die Telefonnummer, unter der der Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses erreichbar ist, mitzuteilen. § 3 Sicherheit (1) Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass er Schwimmer ist. (2) Der Vermieter weist darauf hin, dass für Nichtschwimmer und für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Rettungswestenpflicht besteht. Der Vermieter empfiehlt darüber hinaus aufgrund der bestehenden Unfallgefahr allen Personen das Tragen von Rettungswesten. § 4 Zahlung (1) Die Zahlung des Mietzinses erfolgt vor Übergabe des Mietobjektes in bar. (2) Die Mindestmietzeit beträgt eine Stunde § 5 Pflichten des Mieters (1) Bei Übergabe des Mietobjektes hat der Mieter den Vermieter auf vorhandene Schäden und Verschmutzungen hinzuweisen. (2) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt während der Mietzeit schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Wasserverkehrsrecht) einzuhalten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Mietobjekt in einem verkehrssicheren Zustand befindet. (3) Das Mietobjekt darf nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke des Wassersports im gesetzlich erlaubten Rahmen genutzt werden. § 6 Kaution (1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. (2) Der Vermieter nicht verpflichtet, diese Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen. § 7 Anzeigepflicht Nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigem Schaden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zum Schaden geführt hat, zu informieren. Das gilt auch dann, wenn das Mietobjekt gering beschädigt wurde und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. § 8 Haftung des Vermieters (1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. (3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen. (4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. (5) Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. (6) Soweit die Haftung nach Ziffern 2und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. § 9 Haftung des Mieters (1) Bei Schäden am Mietobjekt, Verlust oder Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet der Mieter dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er verursacht. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. § 10 Rückgabe des Mietobjekts (1) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Mietobjekt zum Ablauf der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand, insbesondere frei von Schäden und Verschmutzungen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. (3) Gibt der Mieter das Mietobjekt zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. (4) Bei Rückgabe vorhandene Schäden oder Verschmutzungen - soweit diese bei Übergabe (siehe § 5 Abs.1) nicht vorhanden waren - kann der Vermieter auf Kosten des Mieters beseitigen oder beseitigen lassen. § 11 Datenschutzklausel (1) Der Vermieter in Person Herr Hagen Gohlke, Schulstraße 2a,17139 Malchin ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. (2) Die personenbezogenen Daten des Mieters werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung vom Vermieter oder einen durch ihn mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung. AGB- Vermietung Stand: 01.08.2018